Tätigkeitsbericht zur Betriebsversammlung am 2. September 2019

Der Betriebsrat und seine Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsrat (BR) führt alle 14 Tage Sitzungen im Gremium durch. In den dazwischen liegenden Wochen trifft sich der Betriebsausschuss (BA) zur Prüfung von Arbeitsverträgen, deren Abschluss unmittelbar bevorsteht. Diese Treffen – Sitzungen des BR und BA – finden am Dienstagvormittag im Büro des Betriebsrates statt.

Die Arbeit beinhaltete u. a.:

  • Monatsgespräche mit der Institutsleitung zu aktuellen Themen
  • Weiterführung der Quartals-Runde zur Klärung wichtiger Themen zwischen der Institutsleitung, dem Betriebsrat, der Verwaltungsleitung sowie der Gleichstellungsbeauftragten
  • Teilnahme an der Clearing-Runde zwischen den Forschungskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie der Verwaltung, IT und Datenschutz
  • Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
  • Bearbeitung von Beschwerden und Fragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, z. B. bei Vertragsfragen, Gast-Verträgen, Dienstreiseabrechnungen, bei Einstufungen oder in der Unterstützung im Falle von Konflikten
  • Mitbestimmung bei der Einführung von Software, die potentiell zur Leistungskontrolle genutzt werden könnte
  • Fragen des Datenschutzes am Institut
  • Unterstützung der Arbeit an der Open source policy des PIK
  • Nachhaltigkeit am PIK
  • Partizipation im Auswahlprozess des/der Administrativen Direktors/in

Im März hat der BR einen eintägigen Retreat durchgeführt, um spezielle Themen zu besprechen und zu bearbeiten, für die während der regelmäßigen wöchentlichen Arbeit nicht viel Zeit bleibt.

Betriebsratsbeteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen

Der Betriebsrat wird bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellungsprozessen beteiligt. Von November 2018 bis Ende August 2019 wurden 271 (132 Frauen, 139 Männer) personelle Einzelmaßnahmen behandelt.

Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung

Arbeitsverträge für Doktoranden und Doktorandinnen

Seit der letzten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wurden am PIK keine befristeten Arbeitsverträge mit Befristungsgrund „Qualifizierung“ (WissZeitVG § 2.1) mehr ausgegeben. Da wir es jedoch für besonders wichtig halten, den Doktoranden und Doktorandinnen in ihrer Qualifizierungsphase die vom Gesetzgeber vorgesehene Förderung (enthält z. B. Regelungen zur Elternzeit) zuteil werden zu lassen, haben wir uns seit 2016 für Arbeitsverträge mit Befristungsgrund „Qualifizierung“ ausgesprochen. Nach ausführlichen Verhandlungen hat die Institutsleitung im März entschieden, daß die Arbeitsverträge für Doktoranden und Doktorandinnen nun wieder nach WissZeitVG § 2.1 befristet werden sollen. Voraussetzung dafür ist, daß die Betreuungsvereinbarung bereits vor Abschluß des Arbeitsvertrages in der Personalstelle vorliegt, um den Qualifizierungsgrund nachzuweisen.

Betriebsvereinbarungen in Vorbereitung

  • Betriebsvereinbarung Arbeitszeit – vom Bundesrechnungshof gefordert; der Betriebsrat strebt eine selbstverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit durch die Arbeitnehmer unter Berücksichtigung betrieblicher Belange an. Dies entspricht der im Tarifvertrag beschriebenen Möglichkeit für Forschungseinrichtungen.
  • Betriebsvereinbarung zu Feedbackgesprächen in der Probezeit – nach der Hälfte der Probezeit soll ein verpflichtendes, dokumentiertes Feedbackgespräch stattfinden, um für Arbeitnehmer/in und Vorgesetzte ein verbindliches, transparentes und eindeutiges Feedback zu gewährleisten.
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