
„Es ist zu begrüßen, dass sich die neue Koalition zu den deutschen und europäischen Klimazielen bekennt. Besonders wichtig ist, dass sie den ab 2027 vorgesehenen zweiten Europäischen Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) als ein zentrales Politik-Instrument der nächsten Jahre festgeschrieben hat. Derzeit gibt es etwa in Warschau, Prag oder Bratislava Stimmen, die für eine Verschiebung plädieren. Es ist wichtig, dass die neue Bundesregierung den Rückhalt für den EU Green Deal betont und sich dafür einsetzt, dass der ETS 2 pünktlich kommt; sie kann den Partnerländern bei der Ausgestaltung entgegenkommen.“
„Im Koalitionsvertrag wird auch explizit der nötige Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung betont. Das Instrument dafür ist die Flankierung der EU-weiten CO2-Bepreisung durch Klimazölle, der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der schrittweise ab 2026 finanziell wirksam werden soll. Er ist nicht nur notwendig, um die europäische Industrie vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb zu schützen. Sondern auch, um die internationale Klima-Kooperation zu stärken – das gilt übrigens trotz des Zusammenbruchs der US-Klimapolitik. Denn er bietet Ländern außerhalb der EU einen Anreiz, ebenfalls auf CO2-Bepreisung zu setzen, das hat sich schon im Vorfeld der CBAM-Einführung gezeigt.“
„Ein wichtiges Element des EU Green Deal ist auch das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent CO2-Emissionen gegenüber 1990. Gut, dass auch das im Koalitionsvertrag aufgegriffen wird. Es wird zu Recht verstanden als Netto-Ziel – vorrangig durch CO2-Reduktion und in begrenztem Umfang durch permanente und nachhaltige CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen muss das EU-Zwischenziel jedoch vollständig innerhalb der eigenen Grenzen erbracht werden. Klimaschutz-Anstrengungen in außereuropäischen Partnerländern, namentlich die Finanzierung von CO2-Entnahme-Projekten im globalen Süden auf der Grundlage von Artikel 6 des Paris-Abkommens, sind sinnvoll, aber sie müssen zusätzlich erbracht werden.“
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