PIK STATEMENT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz

29.04.2021 - Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung in einem Urteil heute dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu bestimmen. Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Mercator Research Institute for Global Commons and Climate Change:
PIK STATEMENT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz
Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Foto: Guido Radig, CC BY-SA 3.0)

"Das Urteil ist ein wichtiges Urteil, weil es die Rechte der kommenden Generationen auf eine sichere Umwelt stärkt und die Politik zu einer dauerhaften Selbstbindung verpflichtet. Es bestätigt rechtlich, was die Forschung schon länger sagt: Erstens, der Ausstoß von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen gefährdet die Rechte unserer Kinder, ihre Freiheit und Sicherheit. Wir dürfen, zweitens, die Umstellung auf saubere Energie nicht in die Zukunft verschieben, sondern müssen rasch beginnen und dann dauerhaft dranbleiben. Und drittens braucht es konkrete Maßnahmen statt nur immer neuer ehrgeizigerer Ziele, die dann gar nicht eingehalten werden. Ökonomisch gesehen wird es auch teurer, je länger wir warten.

Das Urteil verpflichtet die deutsche Politik jedoch nicht zu ehrgeizigeren Klimazielen, sondern sie muss lediglich die Maßnahmen darlegen, mit denen sie diese erreichen will. Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union. Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermöglicht einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen. Sie sehen jetzt noch deutlicher die auch rechtlichen Risiken klimafeindlichen Wirtschaftens. Aber der Klimawandel ist nicht Schicksal, sondern Auftrag zum Handeln."

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