"Das Abschalten der Kraftwerke hätte man billiger haben können"

29.01.2020 - Rund ein Jahr nach dem Bericht der Kohlekommission hat das Bundeskabinett heute das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Bis 2038 soll Deutschland die Stromgewinnung aus Braun- und Steinkohle beenden, die 2019 noch 28 Prozent der Bruttostromerzeugung ausmachte. Die Braunkohle-Betreiber erhalten 4,35 Milliarden Euro Entschädigung, weitere Entschädigungen an die Steinkohle-Betreiber werden über Ausschreibungen ermittelt und verteilt. Zudem fließen 40 Milliarden Euro Strukturhilfen in die Kohleregionen. Dazu erklärt Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC):
"Das Abschalten der Kraftwerke hätte man billiger haben können"

„Es ist gut, dass die Regierung jetzt einen Fahrplan zum Kohleausstieg beschlossen hat. Allerdings macht sie ihn unnötig teuer: Die hohen Direktzahlungen an die Kraftwerksbetreiber, als Entschädigung für das Abschalten von Anlagen, sind falsch. Sie hebeln das Verursacherprinzip aus, demzufolge derjenige, der emittiert, entsprechend zahlen soll. Nun bekommt derjenige Geld, der das Emittieren einstellt. Deswegen haben die Betreiber einige Kraftwerke länger als wirtschaftlich darstellbar am Netz gelassen – um nun Entschädigungszahlungen zu erhalten.

Es wäre besser gewesen, wenn die deutsche Politik das Milliardenprojekt Kohleausstieg im Kern markwirtschaftlich geregelt hätte. Die Strukturhilfen für die Kohleregionen sind wichtig, weil sie neue Arbeitsplätze finanzieren helfen – aber beim Ausstieg selbst hätte die Politik auf den CO2-Preis setzen sollen, dann wäre alles viel billiger gegangen. Man hat schon jetzt gesehen, dass die steigenden Preise im Emissionshandel im vergangenen Jahr zu einem Rückgang der Kohleverstromung geführt haben. Mit einem Mindestpreis hätte man die Kohle verdrängt, ohne teure Entschädigungen zahlen zu müssen.

Unbefriedigend bleibt auch, wie der deutsche Kohleausstieg im europäischen Emissionshandel abgebildet wird. Zwar will die Regierung die frei werdenden Zertifikate im Prinzip stilllegen und vom Markt nehmen – doch wieviel CO2 effektiv eingespart wird, lässt sich nur mit großer Unsicherheit bestimmen. Es besteht also die Gefahr, dass ein Teil der Zertifikate anderswo genutzt und der Klima-Effekt des Kohleausstiegs konterkariert wird. Um diesen sogenannten Wasserbett-Effekt auszuschließen und zugleich bei den Zertifikaten ein unkoordiniertes Vorgehen der nationalen Regierungen zu verhindern, gibt es eine einfache Lösung: einen ausreichend hohen europäischen Mindestpreis im Emissionshandel.“

Weblink zum Gesetzesentwurf:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-kohleausstiegsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6


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